Rechtsprechung
   VG Gera, 11.08.1999 - 4 K 1859/98 GE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20445
VG Gera, 11.08.1999 - 4 K 1859/98 GE (https://dejure.org/1999,20445)
VG Gera, Entscheidung vom 11.08.1999 - 4 K 1859/98 GE (https://dejure.org/1999,20445)
VG Gera, Entscheidung vom 11. August 1999 - 4 K 1859/98 GE (https://dejure.org/1999,20445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,20445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVwKostG § 1; ThürVwKostG § 21 Abs 2; ThürAllgVwKostO § 1; ThürAllgVwKostO-Anlage Tarifstelle 1_2_2_2; ThürAllgVwKostO-Anlage Tarifstelle 1_2_2_3
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Kosten im Baurecht; Verwaltungsgebühren für Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der Akte i.S.d. Tarifstellen 1.2.2.2 bzw. 1.2.2.3 ThürAllgVwKostO; Begriff des festen Satzes i.S.d. § 21 Abs. 2 ThürVwKostG; Bestimmung des Gebührensatzes für die Gewährung von Akteneinsicht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Gera, 12.03.1998 - 4 K 1451/96
    Auszug aus VG Gera, 11.08.1999 - 4 K 1859/98
    Der Begriff des festen Satzes i. S. d. § 21 Abs. 2 ThürVwKostG verlangt, daß der Gebührensatz derart bestimmt sein muß, daß er nicht durch die gebührenfestsetzende Stelle unter Berücksichtigung von Ermessensgesichtspunkten bestimmt werden kann (VG Gera, Urt. v. 12.03.1998, 4 K 1451/96, ThürVBl. 1998, S. 188/189 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19

    Gebühren für die Gewährung einer Akteneinsicht; Vertretung; Gebührenschuldner

    Sowohl ein rechtsstaatliches Verfahren (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 29 Rn. 2, 41) als auch der Schutz der informationellen Selbstbestimmung wie auch weitere Grundrechte des betroffenen Bürgers oder seines für ihn tätigen Rechtsanwaltes erfordern es nicht, dass diesbezügliches Verwaltungshandeln gänzlich gebührenfrei sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.3.1996, 2 BvR 386/96, NJW 1996, 2222, juris Rn. 9 ff. - zur Aktenversendungspauschale; im Ergebnis ebenso - ohne nähere Begründung - VG Karlsruhe, Urt. v. 26.7.2011, 6 K 2797/10, NVwZ-RR 2012, 11 [Ls.], juris Rn. 23 ff.; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid v. 5.1.2009, 3 K 2122/07.F, juris Rn. 33; VG Gera, Urt. v. 11.8.1999, 4 K 1859/98.GE, ThürVGRspr 2000, 10, juris Rn. 27 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht